smb - Sprunggeräte - Praxishandbuch

06 Kombination kleiner Sprunggeräte Eine Kombination von kleinen Sprunggeräten ist möglich, ggf. muss jedoch der Fallraum angepasst werden. Ragt der Sicherheitsbereich (= 1,50 m) eines Tram- polins in die Sprungfläche eines angrenzenden Ge- räts, werden alle Sprungflächen als eine gewertet. Eine Kombination, deren Gesamtsprungfläche den Grenzwert von 1,44 m² übersteigt, benötigt den Fallraum eines großen Sprunggeräts (= 2,00 m). Um die Gesamtsprungmattenfläche von 1,44 m² nicht zu überschreiten und damit einen Fallbereich von 1,50 m einzuplanen, können Sie aus unserer Trampolin-Familie beispielweise zwei Trampoline S nebeneinander platzieren. Bei Kombinationen kleiner Sprunggeräte dürfen sich die Fallräume überschneiden. 1,50 m 2,00 m < 1,50 m 1,50 m 1,50 m 1,50 m colortramp ® double-fun S 0,56 m² + 0,56 m² = 1,12 m² 1,13 m² + 1,13 m² = 2,26 m²

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