smb - Sprunggeräte - Praxishandbuch

07 1,13 m² 1,50 m 1,50 m ≥ 1,50 m 1,13 m² Abstand der Sprungflächen ≥ 1,50 m: Ein kleines Sprunggerät hat einen Sicherheitsbe- reich von 1,50 m ab Sprungmatte. Beträgt der Ab- stand der zwei Sprungflächen ≥ 1,50 m, werden die Trampoline einzeln betrachtet und haben jeweils einen Sicherheitsbereich von 1,50 m. Abstand der Sprungflächen < 1,50 m: Ragt der Sicherheitsbereich des ersten Trampolins in die Sprungfläche eines angrenzenden Trampo- lins, werden beide Sprungflächen als eine gewer- tet. Ist die Gesamtfläche dann ≥ 1,44 m², muss der Sicherheitsbereich eines großen Sprunggeräts (= 2,00 m) verwendet werden. 2,00 m < 1,50 m 1,13 m² + 1,13 m² = 2,26 m²

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